![]() |
Newsletter November 2011 |
||||
Risikomanagement - Was Unternehmer wissen sollten. Voll auf „Risiko“ setzen - das ist im Spiel erlaubt, doch Unternehmer dürfen es nicht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich nicht nur von Aktiengesellschaften, dass sie Risiken frühzeitig erkennen und alles tun, um den Erhalt des Unternehmens zu sichern. Gegen Risiken, die sich aus dem politischen oder finanzwirtschaftlichen Umfeld, einer sich verändernden Marktsituation, der technologischen Entwicklung oder anderen externen Faktoren ergeben können, sollten sich Unternehmen absichern - und sie sind sogar gesetzlich zur „Risikofrüherkennung“ verpflichtet.
|
|||||
In Bezug auf Unternehmensrisiken sind in Deutschland Aktiengesellschaften nach § 91 II AktG und dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) gesetzlich zur Risikofrüherkennung, einem Teilbereich des Risikomanagements, verpflichtet, um den Erhalt des eigenen Unternehmens sicherzustellen. Das GmbH-Gesetz nimmt den Geschäftsführer in die Pflicht
|
|||||
Aufsichtsräte müssen Finanzberichterstattung prüfen
|
|||||
§ 15a (1) der deutschen Insolvenzordnung fordert: Die Insovenzordnung schreibt Kapitalgesellschaften somit eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit zwingend vor. Um haftungs-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen einer Insolvenzverschleppung bzw. eines Eingehungsbetrugs zu begegnen, ist gleichermaßen für Einzelunternehmer und Geschäftsleiter von Personengesellschaften ein kontinuierliches Risikomanagement erforderlich. Nur durch ein professionelles Controlling (regelmäßige Liquiditätsvorschau durch eine kontinuierliche Aktualisierung der Ertrags- und Liquiditätsplanung) als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagements kann die Geschäftsführung die geforderte ständige Liquiditätsüberwachung nachweisen und dem persönlichen Haftungsrisiko begegnen.
|
|||||
|
|||||
© planvoll controllingberatung - Doris Andresen-Zöphel - www.planvoll.com - info@planvoll.com |
|||||
![]() |